AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen im Rahmen von Mietverträgen, die über die Plattform https://www.alpha-partyverleih.de
zwischen
ALPHA Partyverleih
Torweg 138
13591 Berlin
– im Folgenden „Vermieter“ –
und
den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden/Mieter“ – geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen wie Verträge, Angebote und Leistungen etc. zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Geschäftsbedingungen sind allgemein zugänglich. Sie hängen u.a. im Büro des Vermieters aus und werden den Vertragspartnern auf Wunsch nochmals übersandt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vermieter vermietet an den Kunden Partybedarfe zu einem vereinbarten Zeitraum bestimmte Mietgegenstände.
(2.1) Angebote:
Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich und freibleibend.
(2.2) Vertragsabschluss: Bestellungen des Mietinteressenten führen nicht zu einem Vertragsabschluss und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters in Textform. Erst mit Klärung der Verfügbarkeit und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters kommt ein Vertrag zustande. Soweit Änderungen oder Ergänzungen bereits geschlossener Verträge erfolgen sollen, sind diese ebenfalls nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
(2.3) Miete: Die Miete ist spätestens 24h vor Mietbeginn fällig und muss auf dem Geschäftskonto des Vermieters eingegangen sein, es sei denn es wurde Barzahlung vereinbart. In diesem Falle ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Übernahme des Mietgegenstandes fällig. Für die Angabe der richtigen Rechnungsadresse ist der Mieter verantwortlich. Der Mindestbestellwert bei Selbstabholung beträgt 50€.
(2.4) Mietzeit: Die Mietzeit wird vertraglich mit Miet Start und Miet Ende vereinbart. Kann der Mieter die Mietsachen nicht pünktlich zurückgeben oder den Zugang bei Abholung der Mietgegenstände nicht sicherstellen, so hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren. Wird die Mietsache verspätet zurückgegeben oder wird die Abholung durch den Mieter nicht sichergestellt, so ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser wird pauschal für jeden weiteren angefangenen Tag in Höhe der fiktiven Tagesmiete berechnet. Teilt der Mieter mit oder muss der Vermieter davon ausgehen, dass Mietsachen nicht mehr zurückgegeben werden (können), wird der daraus resultierende Schadensersatzanspruch neben dem geschuldeten Wertersatz auf eine Monatsmiete begrenzt, es sei denn, dass die Mietsachen einen höheren Wert haben. Bei Stornierung des Auftrags fällt eine Stornogebühr an.
§ 3 Übergabe, Aufbau und Rückgabe der Mietsache
(3.1) Übergabe:
Der Mieter holt die Mietsachen – soweit nichts anderes vereinbart wurde – im Lager des Vermieters ab. Der Mieter muss am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit die Ware auf eigene Kosten abholen und auch wieder zurückbringen. Eine Lieferung ist gegen Aufpreis möglich und muss gesondert vereinbart werden. Die Lieferung erfolgt nur bis zur Bordsteinkante. Bei anderslautenden Vereinbarungen müssen die Geschosszahlen angegeben werden. Ein Aufbau der Mietgegenstände ist gegen Aufpreis möglich und muss gesondert vereinbart werden.
(3.2) Rückgabe:
Die Rückgabe muss pünktlich zum Ende des Mietzeitraums im Lager des Vermieters erfolgen. Bei Abholung der Mietsachen durch den Vermieter müssen die Mietsachen vollständig und zu ebener Erde an der Bordsteinkante transportfähig verpackt zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für spätere erneute erforderliche Abholfahrten werden in Rechnung gestellt. Der Mieter hat den Vermieter bei Rückgabe der Mietsache über eventuelle Schäden oder Feuchtigkeit (Gefahr irreparabler Stockflecken) zu informieren.
(3.3) Örtliche Gegebenheiten:
Das Gelände, auf dem die Mietsachen aufgestellt werden, muss eben sein und festen Untergrund haben. Der Mieter informiert den Vermieter vor Anlieferung über das Vorhandensein von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen, die für den Aufbau der Mietgegenstände Auswirkungen haben könnten. Kommt es durch den Aufbau oder die Benutzung Mietsachen zu Schäden am Grundstück / Gebäude oder an Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen, weil der Mieter nicht rechtzeitig informierte oder die örtlichen Gegebenheiten selber nicht berücksichtigte, so haftet allein der Mieter für den entstandenen Schaden.
§ 4 Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Vermieter vermietet die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Damit dieser Zustand auch erhalten bleibt, ist der Mieter zu einem sorgfältigen Umgang mit der Mietgegenstände verpflichtet.
(4.1) Die Mietsachen können ohne gründliche Reinigung – aber trocken – zurückgegeben werden. Lediglich Essens- und Getränkereste und sonstige grobe Verschmutzungen sind zu entfernen sowie Feuchtigkeit mitzuteilen. Für sauber oder unbenutzt zurückgegebene Mietgegenstände besteht kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung der Miete.
(4.2) Bei der Anmietung von Zelten verpflichtet sich der Vermieter, das Zeltdach schneefrei zu halten. Für durch eine fehlende Schneebeseitigung hervorgerufene Schäden haftet der Mieter, sowohl für Schäden an der Mietsache selber als auch bei Schäden Dritter. Bei Sturm oder starkwindartigen Böen und bei entsprechenden Wettervorhersagen sind alle Öffnungen der Zelte zu schließen und diese ggf. zum Schutze der Benutzer zu räumen. Für hierdurch entstandenen Schäden am Objekt und bei Dritten haftet der Mieter.
(4.3) Die Mietsache darf ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden.
(4.4) Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die Beachtung und Einhaltung aller Vorschriften und behördlichen Auflagen sicherzustellen sowie möglicherweise erforderliche Erlaubnisse / Genehmigungen einzuholen. Er stellt insbesondere auch sicher, dass keine alkoholisierten oder sonst nicht taugliche Personen mit den Mietsachen hantieren. Für hieraus resultierenden Forderungen haftet der Mieter und stellt den Vermieter frei.
(4.5) Der Mieter verpflichtet sich, bei einer beauftragten Lieferung die Zufahrtsmöglichkeit für einen PKW mit Tandemanhänger sicherzustellen.
§ 5 Mängel
Der Mietgegenstand wird dem Mieter zur ordnungs- und bestimmungsgemäßen freien Verfügung gestellt. Bei Übergabe prüft der Mieter die Mietsachen auf Ordnungsgemäßheit (Vollständigkeit, Funktionalität etc.) und rügt eventuelle Mängel unverzüglich. Andernfalls ist der Vermieter nicht zur Mängelbeseitigung in der Lage, begründete Mängel unverzüglich und nach Möglichkeit noch vor Ort zu beseitigen. Erfolgt keine unverzügliche Rüge, trifft den Mieter die Beweislast, dass mangelhafte Ware geliefert wurde, es sei denn dass es sich um versteckte Mängel handelte. Sollte der Mangel ausnahmsweise nicht umgehend behoben werden können, so sind solche Mängel unverzüglich seitens des Mieters schriftlich mitzuteilen. Unterlässt es der Mieter innerhalb dieser Frist die Mängel mitzuteilen, dann schließen spätere Mängelanzeigen Schadensersatzansprüche und Mietminderungen aus. Der Vermieter vermietet die Mietsachen im üblichen Geschäftsbetrieb regelmäßig, sodass ansonsten später keine Zuordnung des Mangels zum jeweiligen Mieter erfolgen kann.
Die Nichtnutzbarkeit der Mietsachen wegen Witterungsverhältnissen, behördlichen Verboten etc. liegt in der Risikosphäre des Mieters und berechtigt nicht zur Mietminderung.
§ 6 Haftung
(6.1) Haftung des Vermieters: Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Die Haftung des Vermieters für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wird ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn bestimmte Termine verbindlich zwischen den Parteien vereinbart wurden, insbesondere auch dann, wenn der Vermieter diese nicht zu vertreten hat. Der Vermieter wird sich in diesen Fällen mit dem Mieter besprechen, welche Alternativen wahrgenommen werden können. Für Ansprüche auf Schadensersatz wird eine Haftungsbegrenzung des Vermieters bis zur Hälfte der Rechnungs- bzw. Angebotssumme vereinbart. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen, derer sich der Vermieter bedient.
(6.2) Haftung des Mieters: Der Mieter haftet in der Mietzeit und bis zur Rückgabe der Mietgegenstände für sämtliche Wertminderungen, insbesondere auch für sämtliche Beschädigung, Zerstörungen und Abhandenkommen. Der Mieter ist verpflichtet, das jeweilige Wetter und die örtlichen Gegebenheiten bei der Benutzung der Mietgegenstände zu berücksichtigen. Der Mieter kann sich gegenüber dem Vermieter nicht auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen. Hier wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen. Dies gilt unbeschadet eigener Regressansprüche gegen Dritten.
Im Falle von Beschädigungen und Verlust gegangener Mietgegenstände werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Soweit dies (wirtschaftlich) möglich ist, werden beschädigte Mietgegenstände repariert. Die Reparaturkosten werden unter Berücksichtigung des Material- und Arbeitsaufwands berechnet. Die Verlustpreislisten hängen in den Geschäftsräumen zur Kenntnisnahme aus und liegen zur Mitnahme bereit (Verlustpreislisten). Brandlöcher, Rasen-, Grün-, und Stockflecken, sowie andere nicht mehr entfernbare Verschmutzungen an Textilien sind irreparable Beschädigung: Ihr Ersatz wird daher zum Wiederbeschaffungswert vereinbart. In den Fällen, in denen die Mietsaschen im Eigentum Dritter stehen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den ihm von dem Dritten in Rechnung gestellten Reparaturpreis bzw. den Preis für die Neuanschaffung zu erstatten.
Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die während der Überlassung der Mietgegenstände durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsachen entstehen, stellt der Mieter den Vermieter frei. Im Falle eines Diebstahls beginnt die Verjährung erst mit Beginn der Gewährung
der Akteneinsicht des Vermieters in die polizeiliche Ermittlungsakte (§ 548 BGB). Eventuell bestehende Versicherungsansprüche des Mieters wegen Beschädigung oder Verlust der Mietsache tritt der Mieter an den Vermieter ab und erteilt dem Vermieter diesbezüglich eine Geldempfangsvollmacht.
(6.3) Gefahrübergang: Die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit Übernahme der Mietgegenstände auf den Mieter über. Bei Anlieferung durch den Vermieter geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände von der den Transport durchführenden Person übergeben worden sind. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich zur ebenen Erde an der Bordsteinkante der in der Bestellung an- gegebenen Adresse. Bei Abholung an der Bordsteinkante geht die Gefahr wieder auf den Vermieter über.
§ 7 Versicherung
Die Mietgegenstände sind nicht vom Vermieter versichert. Dem Mieter wird daher geraten, die Mietgegenstände für die Mietzeit zum Wiederbeschaffungswert zu versichern, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl und für an Dritten verursachten Schäden, etwa aufgrund von Fehlbehandlungen der Mietsache oder auch für Schäden beim Auf- und Abbau. Erfolgt dies nicht, haftet der Mieter persönlich, unabhängig davon, ob er selber bei einem Dritten Regress nehmen kann. Der Mieter verpflichtet sich, jeden Diebstahl von Mietsachen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und zur Anzeige bei der Polizei zu bringen und – sowie er eine Versicherung abgeschlossen hat – den Schaden bei dieser ordnungsgemäß anzuzeigen.
§ 8 Kündigung
Der Mieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss bis zum Lieferbeginn den Mietvertrag schriftlich zu kündigen.
Er ist dann jedoch abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet, eine Stornogebühr an den Vermieter zu zahlen, die sich prozentual nach der vereinbarten Miete berechnet:
– bis 3 Monate vor Beginn der Mietzeit: 0 %
– bis 2 Monate vor Beginn der Mietzeit: 30 %
– bis 1 Monat vor Beginn der Mietzeit: 50 %
– bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit: 80 %
– bis 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit: 90 %
– bei späterer Kündigung: 100 %
Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.
§ 9 Kaution
Es wird eine Sicherheitsleistung (Kaution) für die Mietsachen während der Mietzeit in Höhe von 25 % der Gesamtmiete vereinbart. Liegt die Miete über 1.000€, können die genaue Kautionshöhe und die Art der Sicherheitsleistung auf Anfrage gesondert vereinbart werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände wird die Kaution umgehend wieder freigegeben. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen – insbesondere bei Beschädigung oder noch offenen Mieten – mit der noch nicht zurückgezahlten Kaution zu verrechnen. Gleiches gilt, falls noch Forderungen aus einem anderen Mietverhältnis bestehen. Die Kaution ist mit Gefahrenübergang der Mietgegenstände durch den Mieter zu zahlen.
§ 10 Lieferbedingungen
Hat der Kunde eine Lieferung und Abholung der Mietgegenstände bestellt, findet diese bis Bordsteinkante bzw. bis zum ersten nicht befahrbaren Eingang bzw. Durchgang statt. Der Kunde ist verpflichtet die Mietgegenstände von dort aus entgegen zu nehmen. Hat der Kunde einen Auf- und Abbau dazu gebucht, wird die Ware durch uns am Bestimmungsort auf- und abgebaut. Das Lieferzeitfenster, in welchem die Mietgegenstände angeliefert wird, beträgt 2h und wird vor Mietbeginn vereinbart.
§ 11 Widerruf
(11.1) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses / der verbindlichen Reservierung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ALPHA Partyverleih, Torweg 138, 13591 Berlin, Telefonnummer: 0177-4498280, E-Mail-Adresse: info@alpha-partyverleih.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(11.2) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der anfallenden Stornierungsgebühren, die sich aus unseren AGB’s Punkt 8 Kündigung ergeben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir die Sepa-Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 12 Urheberrecht
Der Vermieter hat das Recht, von seinen Mietsachen an den Aufbauorten Aufnahmen (Fotos, Videos etc.) zu machen und diese zum Zwecke der Werbung zu verwenden.
§ 13 Abbildungen / Fotos
Die veröffentlichten Bilder der Mietgegenstände (etwa auf der Homepage, in Verzeichnissen, Angeboten etc.) können technisch- und druckbedingt geringfügig vom wahren Erscheinungsbild abweichen. Dies gilt insbesondere für Mietsachen aus Textilien, da diese Naturprodukte sind und daher geringfügige farbliche Differenzen nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
§ 14 Aufrechnungsverbot
Der Mieter ist nicht zur Aufrechnung mit Forderungen berechtigt, die vom Vermieter bestritten werden oder rechtskräftig anerkannt sind.
§ 15 Datenschutz
An der Stelle verweisen wir ausdrücklich und vollumfänglich auf unsere Datenschutzerklärung gem. DSGVO, die auf jeder Seite im Footer dieser Website aufgerufen und nachgelesen werden kann.
§ 16 Copyright
Vorstehendes Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung muss schriftlich von ALPHA Partyverleih genehmigt werden. Jede unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung in Form von Kopien (auch elektronischer Art) oder auf sonstige Art wird gerichtlich verfolgt.
§ 17. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Niederlassungs- und Erfüllungsort ist Berlin-Spandau. Der Gerichtsstand ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen sich als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ursprünglichen Regelung tritt die dieser wirtschaftlich am nächsten kommende. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vereinbart worden wäre, wenn man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf diese Form.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.